Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten folgende Regelungen.
1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:
Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau, Version 19, 2012-02, herausgegeben vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ), erstellt.
2. Unklarheiten, Widersprüche:
Bei etwaigen Unklarheiten oder Widersprüchen in den Formulierungen gilt nachstehende Reihenfolge:
1. Folgetext einer Position (vor dem zugehörigen Grundtext)
2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen)
3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung
3. Material/Erzeugnis/Type/Systeme:
Bauprodukte (z.B. Baumaterialien, Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem Begriff Material bezeichnet, für technische Geräte und Anlagen werden die Begriffe Erzeugnis/Type/Systeme verwendet.
4. Bieterangaben zu Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:
Die in den Bieterlücken angebotenen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme entsprechen mindestens den in der Ausschreibung bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen.
Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme gelten für den Fall des Zuschlages als Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Auf Verlangen des Auftraggebers weist der Bieter die im Leistungsverzeichnis bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten technischen Anforderungen vollständig nach (Erfüllung der Mindestqualität).
5. Beispielhaft genannte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme:
Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen Positionen zusätzlich beispielhafte Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeführt, können in der Bieterlücke gleichwertige Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme angeboten werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit sind in der Position beschrieben.
Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme seiner Wahl ein, gelten die beispielhaft genannten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme als angeboten.
6. Zulassungen:
Alle verwendeten Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme haben alle für den projektspezifischen Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen oder CE-Kennzeichen.
7. Leistungsumfang:
Jede Bezugnahme auf bestimmte technische Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene gleichwertige technische Spezifikationen vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer nachgewiesen wird.
Alle beschriebenen Leistungen umfassen auch das Liefern der zugehörigen Materialien/Erzeugnisse/Typen/Systeme einschließlich Abladen, Lagern und Fördern (Vertragen) bis zur Einbaustelle.
Sind für die Inbetrieb- oder Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen, Betriebsanleitungen oder Dokumentationen erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür in die Einheitspreise einkalkuliert.
8. Nur Liefern:
Ist ausdrücklich nur das Liefern vereinbart, ist der Transport bis zur vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse) und das Abladen in die Einheitspreise einkalkuliert.
9. Nur Verarbeiten oder Versetzen/Montieren:
Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder Versetzen/Montieren von Materialien/Erzeugnissen/Typen/Systemen vereinbart, ist das Fördern (Vertragen) von der Lagerstelle oder von der Abladestelle bis zur Einbaustelle in den jeweiligen Einheitspreis der zugehörigen Verarbeitungs- oder Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.
10. Geschoße:
Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der Geschoße.
Soweit in Vorbemerkungen oder Positionstexten nicht anders angegeben, gelten für alle Leistungen dieser Gruppe folgende Regelungen.
1. Kategorie I für tragende Wände:
Für tragende Wände werden Ziegel und Steine der Kategorie I gemäß Norm (ohne Angaben von Festigkeitsklassen) verwendet.
2. Leistungsumfang/einkalkulierte Leistungen:
2.1 Anforderungen:
Alle Wände, Wandelemente und Pfeiler sind aus verputz- und einstemmfähigen Material ohne besondere Anforderungen an den Brandschutz ausgeführt.
Das Ausfachen von Stahlbetonskelettbauten wird mit den Positionen Mauerwerk abgerechnet.
2.2 Gerüste:
Gerüste sind für die angegebene Höhe, einschließlich erhöhtem Aufwand für den Materialtransport und sonstiger Erschwernisse, in die Einheitspreise einkalkuliert.
2.3 Folgende Leistungen sind (ergänzend zu den Nebenleistungen gemäß ÖNORM) in die Einheitspreise einkalkuliert:
- waagrechte Schnitte von Ziegeln und Steinen, wenn der geplante Wandabschluss nicht mit passenden Ziegel- oder Steinformaten erreicht wird
- Ausführung von Anschlägen (z.B. Fenster und Türen) mit Formziegeln oder Formsteinen, die der Hersteller der verwendeten Ziegel- oder Steinart erzeugt
- Ausführung von Ecken oder Leibungen mit Formziegeln oder Formsteinen, die der Hersteller der verwendeten Ziegel- oder Steinart erzeugt
3. Ausmaß- und Abrechnungsregeln:
Leistungen bei Höhen von Null bis 3,2 m (b.3,2m) einerseits und Höhen von Null bis über 3,2 m (ü.3,2m:"AL") andererseits werden in unterschiedlichen Positionen beschrieben. Maßgebend ist die tatsächliche Gesamthöhe.
Wände mit einer Höhe von Null bis über 3,2 m werden durch gedachte lotrechte seitliche Begrenzungen gegenüber etwaigen Wänden mit einer Höhe von Null bis 3,2 m, auch bei schrägem oberen Abschluss, abgegrenzt. Abgerechnet wird die Summe der Flächen von Null bis 3,2 m und die Summe der Flächen von Null bis zur angegebenen Höhe (über 3,2 m).
Gesamthöhen von lotrechten Bauteilen (Bauteilhöhen) werden je Geschoß von der Aufstandsfläche bis zur Unterkante der Rohdecke gemessen, freistehende Wände bis zur Oberkante der Wand.
Mantelbetonwände mit Mantelbetonplatten werden nach den Verarbeitungsrichtlinien des Plattenerzeugers und nach ÖNORM B 6022 hergestellt.
Gleichwertigkeit:
Sofern in den Vorbemerkungen oder Positionen nichts anderes festgelegt ist, gelten als Kriterien der Gleichwertigkeit von beispielhaft angeführten Ausführungen alle technischen Spezifikationen, die im Leistungsverzeichnis beschrieben sind, sowie die besonderen Eigenschaften, die in den technischen Unterlagen des Erzeugers der beispielhaft angeführten Ausführung angegeben sind.
Wird in der Bieterlücke eine gleichwertige Ausführung angeboten, sind alle der beispielhaften Ausführung entsprechenden technischen Spezifikationen, eventuell in einem Beiblatt, angegeben.
Mantelbetonwände mit Mantelbetonplatten (Mantelpl.W.), Betonkern der Festigkeitsklasse C16/20.
Gesamtdicke (D) 15 cm, Betonkern 10 cm dick, Mantelplatten 2 x 2,5 cm z.B. Mantelbetonplatten von VELOX oder Gleichwertiges.
Angebotenes Erzeugnis:
Gesamtdicke (D) 17 cm, Betonkern 12 cm dick, Mantelplatten 2 x 2,5 cm z.B. Mantelbetonplatten von VELOX oder Gleichwertiges.
Angebotenes Erzeugnis:
Gesamtdicke (D) 18 cm, Betonkern 12 cm dick, Mantelplatten 2 x 3 cm z.B. Mantelbetonplatten von VELOX oder Gleichwertiges.
Angebotenes Erzeugnis:
Gesamtdicke (D) 19 cm, Betonkern 12 cm dick, Mantelplatten 2 x 3,5 cm z.B. Mantelbetonplatten von VELOX oder Gleichwertiges.
Angebotenes Erzeugnis:
Gesamtdicke (D) 20 cm, Betonkern 13 cm dick, Mantelplatten 2 x 3,5 cm z.B. Mantelbetonplatten von VELOX oder Gleichwertiges.
Angebotenes Erzeugnis:
Gesamtdicke (D) 22 cm, Betonkern 15 cm dick, Mantelplatten 2 x 3,5 cm z.B. Mantelbetonplatten von VELOX oder Gleichwertiges.
Angebotenes Erzeugnis:
Gesamtdicke (D) 25 cm, Betonkern 18 cm dick, Mantelplatten 2 x 3,5 cm z.B. von VELOX oder Gleichwertiges.
Angebotenes Erzeugnis:
Gesamtdicke (D) 27 cm, Betonkern 20 cm dick, Mantelplatten 2 x 3,5 cm z.B. Mantelbetonplatten von VELOX oder Gleichwertiges.
Angebotenes Erzeugnis:
Gesamtdicke (D) 25 cm, Betonkern 16,5 cm dick, Mantelplatten 5 + 3,5 cm
U = kleiner als 0,9 W/m2K
Rw = 60 dB
z.B. Mantelbetonplatten von VELOX oder Gleichwertiges.
Angebotenes Erzeugnis:
Gesamtdicke (D) 30 cm, Betonkern 23 cm dick, Mantelplatten 2 x 3,5 cm z.B. Mantelbetonplatten von VELOX oder Gleichwertiges.
Angebotenes Erzeugnis:
Gesamtdicke (D) 30 cm, Betonkern 19 cm dick, Mantelplatten 7,5 + 3,5 cm
U = kleiner als 0,69 W/m2K
Rw = 59 dB
z.B. Mantelbetonplatten von VELOX oder Gleichwertiges.
Angebotenes Erzeugnis:
Gesamtdicke (D) 35 cm, Betonkern 24 cm dick, Mantelplatten 7,5 + 3,5 cm
U = kleiner als 0,67 W/m2K
Rw = 63 dB
z.B. Mantelbetonplatten von VELOX oder Gleichwertiges.
Angebotenes Erzeugnis:
Gesamtdicke (D) 25 cm, Betonkern 15 cm dick, Mantelplatten 2 x 5 cm z.B. Mantelbetonplatten von VELOX oder Gleichwertiges.
Angebotenes Erzeugnis:
Gesamtdicke (D) 30 cm, Betonkern 20 cm dick, Mantelplatten 2 x 5 cm z.B. Mantelbetonplatten von VELOX oder Gleichwertiges.
Angebotenes Erzeugnis:
Gesamtdicke (D) 35 cm, Betonkern 20 cm dick, Mantelplatten 2 x 7,5 cm z.B. Mantelbetonplatten von VELOX oder Gleichwertiges.
Angebotenes Erzeugnis:
Gesamtdicke (D) 30 cm, Betonkern 21,5 cm dick, Mantelplatten 5 + 3,5 cm
U = kleiner als 0,9 W/m2K
Rw = 63 dB
z.B. Mantelbetonplatten von VELOX oder Gleichwertiges.
Angebotenes Erzeugnis:
Mantelbetonwände mit Mantelbeton (Mantelpl.W.) -Zweischichtplatten (S) mit EPS, Betonkern der Festigkeitsklasse C16/20.
Gesamtdicke (D) 25 cm, Betonkern 13 cm dick, Mantelplatten 8,5 + 3,5 cm z.B. Zweischicht-Mantelbetonplatten von VELOX oder Gleichwertiges.
Angebotenes Erzeugnis:
Gesamtdicke (D) 30 cm, Betonkern 18 cm dick, Mantelplatten 8,5 + 3,5 cm Normalplatte z.B. Zweischicht-Mantelbetonplatten von VELOX oder Gleichwertiges.
Angebotenes Erzeugnis:
Gesamtdicke (D) 30 cm, Betonkern 15 cm dick, Mantelplatten 11,5 + 3,5 cm z.B. Zweischicht-Mantelbetonplatten von VELOX oder Gleichwertiges.
Angebotenes Erzeugnis:
Gesamtdicke (D) 32 cm, Betonkern 20,6 cm dick, Mantelplatten 7,9 + 3,5 cm z.B. Zweischicht-Mantelbetonplatten (mit EPS-T) von VELOX oder Gleichwertiges.
U = 0,50 W/m2K
Rw = 57 dB
Angebotenes Erzeugnis:
Gesamtdicke (D) 32 cm, Betonkern 15 cm dick, Mantelplatten 13,5 + 3,5 cm z.B. Zweischicht-Mantelbetonplatten von VELOX oder Gleichwertiges.
Angebotenes Erzeugnis:
Gesamtdicke (D) 35 cm, Betonkern 13 cm dick, Mantelplatten 18,5 + 3,5 cm z.B. Zweischicht-Mantelbetonplatten von VELOX oder Gleichwertiges.
Angebotenes Erzeugnis:
Gesamtdicke (D) 35 cm, Betonkern 20 cm dick, Mantelplatten 11,5 + 3,5 cm z.B. Zweischicht-Mantelbetonplatten von VELOX oder Gleichwertiges.
Angebotenes Erzeugnis:
Gesamtdicke (D) 35 cm, Betonkern 21,6 cm dick, Mantelplatten 9,9 + 3,5 cm z.B. Zweischicht-Mantelbetonplatten (mit EPS-T) von VELOX oder Gleichwertiges.
U = 0,42 W/m2K
Rw = 58 dB
Angebotenes Erzeugnis:
Mantelbetonwände mit Mantelbeton (Mantelpl.W.) -Zweischichtplatten (S), Betonkern der Festigkeitsklasse C16/20.
Gesamtdicke (D) 30 cm, Betonkern 13 cm dick, Mantelplatten 2 x 8,5 cm z.B. Zweischicht-Mantelbetonplatten von VELOX oder Gleichwertiges.
Angebotenes Erzeugnis:
Gesamtdicke (D) 35 cm, Betonkern 18 cm dick, Mantelplatten 2 x 8,5 cm z.B. Zweischicht-Mantelbetonplatten von VELOX oder Gleichwertiges.
Angebotenes Erzeugnis:
Mantelbetonwände mit Mantelbeton (Mantelpl.W.) -Dreischichtplatten (S), Betonkern der Festigkeitsklasse C16/20 (z.B. für Reihenhaustrennwände).
Gesamtdicke (D) 36 cm, Betonkern 2 x 12 cm dick, Mantelplatten 3,5 + 3,5 cm z.B. Dreischicht-Mantelbetonplatten von VELOX oder Gleichwertiges.
Angebotenes Erzeugnis:
Aufzahlung (Az) auf Mantelbetonwände aus Mantelbetonplatten (Mantelpl.W.) mit einem Betonkern der Festigkeitsklasse C 16/20 für eine Betonfestigkeit C 20/25. Im Positionsstichwort ist die Kerndicke angegeben.
Aufzahlung (Az) auf Mantelbetonwände aus Mantelbetonplatten (Mantelpl.W.) für das Ausbilden eines schrägen Abschlusses bei Giebelwänden mit geschnittenen Platten. Abgerechnet wird das Flächenmaß (schräge Länge x Mauerdicke).
Aufzahlung (Az) auf Mantelbetonwände aus Mantelbetonplatten (Mantelpl.W.) für Pfeiler. Im Positionsstichwort ist die Dicke angegeben.
Aufzahlung (Az) auf Mantelbetonwände aus Mantelbetonplatten (Mantelpl.W.) für Bauteilhöhen über 3,2 bis 5,0 m. Abgerechnet wird die gesamte Wand mit einer Höhe über 3,2 m. Im Positionsstichwort ist die Gesamtdicke der Wand angegeben
Aufzahlung (Az) auf Mantelbetonwände aus Mantelbetonplatten (Mantelpl.W.) für Arbeiten bei Temperaturen von + 5 bis 0 Grad. Im Positionsstichwort ist die Gesamtdicke der Wand angegeben
Aufzahlung (Az) auf Mantelbetonwände aus Mantelbetonplatten (Mantelpl.W.) für das runde Mauern. Im Positionsstichwort ist die Gesamtdicke der Wand angegeben
Radius:
Radius:
Radius:
Aufzahlung (Az) auf Mantelbetonwände aus Mantelbetonplatten (Mantelpl.W.) für Wandscheiben einschließlich aller Erschwernisse (z.B. Statik, Torstahl, Mehrarbeit, verbesserte Betongüte). Im Positionsstichwort ist die Gesamtdicke der Wand angegeben
Gesamte Bauteilhöhe:
Gesamte Bauteilhöhe:
Gesamte Bauteilhöhe:
Aufzahlung (Az) auf Mantelbetonwände aus Mantelbetonplatten (Mantelpl.W.) ohne Unterschied der Dicke, für Überlagen über Öffnungen und Nischen bei Verwenden von entsprechend angepassten Mantelplatten, einschließlich Schalung und Unterstellung (Bewehrung in eigener Position), bei Außenbauteilen mit demselben Wärmeschutz, einschließlich des etwaigen Ausbildens eines Anschlages. Im Positionsstichwort sind die Rohbaulichte und die Gesamtdicke der Wand angegeben. Abgerechnet wird die Rohbaulichte.